Die Corona Kotztüte

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

Wir haben das Forum wieder für neue Anmeldungen geöffnet. Sollten die Spam-Bot Anmeldungen jedoch wieder unkontrollierbar werden, müssen wir es wieder deaktivieren.

  • Ladislav Lubina schrieb:

    Da sind aber auch deutlich mehr Menschen vollständig geimpft!!
    (P.S.: Nachdem es jetzt jedem möglich ist, sich kostenlos impfen zu lassen, werden die Tests über kurz oder lang kostenpflichtig werden und - und das beginnt schon jetzt - nur volltständig Geimpfte Konzerte, Hotels, Restaurants und Veranstaltungen (auch des Sports) besuchen können. Diese Impfpflicht über die Hintertüre hat bereits begonnen.
    Ein Ausrufezeichen reicht am Ende eines Satzes. Auf welcher Rechtsgrundlage sollen denn Veranstalter und Restaurants denn den Gesundheitsstatus (Impstatus) erheben dürfen? Und jetzt sag nicht Hausrecht... :P
    Was ist mit den Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen? Ich wünsche mir auch nichts mehr als das wir alle bald wieder im Eisstadion sind. Aber da gibt es leider so viele (rechtliche) Unsicherheiten..
  • Das Stichwort ist aber Hausrecht... Wenn der ESVK sagt, das nur Leute mit Glatze ins Stadion dürfen, dann hat er das Recht dazu. Und wenn ein Impfschutz ein Bestandteil des Hygienekonzeptes ist, das dem ESVK erlaubt 1000 Leute ins Stadion zu bringen, dann wird der ESVK auch verlangen, das man geimpft ist, wenn man diese Veranstaltung besucht, sonst war das nämlich die letzte Veranstaltung, wenn man das Hygienekonzept, auf dem die Zulassung von 1000 Leuten basiert, nicht eingehalten wurde.
  • niklas schrieb:

    Das Stichwort ist aber Hausrecht... Wenn der ESVK sagt, das nur Leute mit Glatze ins Stadion dürfen, dann hat er das Recht dazu. Und wenn ein Impfschutz ein Bestandteil des Hygienekonzeptes ist, das dem ESVK erlaubt 1000 Leute ins Stadion zu bringen, dann wird der ESVK auch verlangen, das man geimpft ist, wenn man diese Veranstaltung besucht, sonst war das nämlich die letzte Veranstaltung, wenn man das Hygienekonzept, auf dem die Zulassung von 1000 Leuten basiert, nicht eingehalten wurde.
    Dann mach dich mal schlau was passiert, wenn einer ohne Glatze dagegen klagt
  • Also ich entscheide wer bei mir zur Tür rein kommt, und wenn ich sage er muss auf den Händen durch die Tür laufen, dann tut er das auch, oder bleibt draußen. Was glaubst Du wohl, was passiert, wenn derjenige klagt, das er trotzdem zu mir rein will ? Und du weißt, das dies mit der Glatze überspitzt war, klar kann der klagen, aber zu dieser Veranstaltung kommt der nicht ins Stadion, so schnell wie deutsche Gerichte sind, kann er ja dann nächste Saison mal versuchen ober dann rein kommt.
  • niklas schrieb:

    Also ich entscheide wer bei mir zur Tür rein kommt, und wenn ich sage er muss auf den Händen durch die Tür laufen, dann tut er das auch, oder bleibt draußen. Was glaubst Du wohl, was passiert, wenn derjenige klagt, das er trotzdem zu mir rein will ? Und du weißt, das dies mit der Glatze überspitzt war, klar kann der klagen, aber zu dieser Veranstaltung kommt der nicht ins Stadion, so schnell wie deutsche Gerichte sind, kann er ja dann nächste Saison mal versuchen ober dann rein kommt.
    Bei Dir Zuhause ist auch keine öffentliche Veranstaltung. Klar kann die Gerichtsentscheidung sehr lange dauern. Wenn der ESVK auf Grund von Strafzahlubgen dann in die Insolvenz geht war das nicht besonders zielführend. Ich hoffe das es bald eine Lösung gibt, dass jeder wieder ins Stadion kann, alles andere wird nur für viel Ärger und weitere Spaltungen in der Gesellschaft sorgen.
  • Ich hab da so eine schwache Erinnerung, daß es da mal einen Prozeß gab, wo ein Afrikaner dagegen geklagt hat, weil ihn die Security nicht in eine bestimmte Bar lassen wollte. Der hat gewonnen. Da war nix mit Hausrecht. Meines Wissens darf man nicht einfach so eine bestimmte Gruppe benachteiligen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mika ()

  • Weil im Grundgesetz untere anderem steht, das man niemand wegen seiner Rasse, Geschlecht etc. benachteiligt werden darf, von geimpft oder ungeimpft steht da meines Wissens nix. Wie gesagt, wenn das Hygienekonzept unter anderem festlegt, das man geimpft oder genesen sein muss, und damit eine höhere Zahl an Zuschauern erreicht werden kann, ist der ESVK meiner Meinung nach dazu berechtigt, Leute die das nicht nachweisen können, eben nicht rein lassen zu müsssen.
  • Liebe Leute, was hier an ungesundem Halbwissen grassiert, tut ja beinahe weh...

    Zur Erhellung:
    Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz im Sinne von Art. 3 GG bindet zunächst einmal staatliche Stellen im Über-Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürger.
    Wer keine öffentlich-rechtliche Kontrahierungspflicht hat (beispielsweise ÖPNV, etc.) kann tatsächlich zunächst einmal kontrahieren, mit wem er will. Natürlich kann aber durch eine "Filterung" des Zugangs ein Rechtsverstoß vorliegen, beispielsweise nach dem Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das auch Unternehmen binden kann.

    Ob die Unterscheidung zwischen Geimpftten und Ungeimpften zulässig wäre, würde ich durchaus spannend finden. Aber selbstverständlich kann ein Veranstalter die Vorlage gewisser Dokumente und Nachweis verlangen. Er verlangt ja auch ein Dokument, wenn jemand beispielsweise einen vergünstigten Zugang als Schwerbehinderter, Jugendlicher oder Rentner erhalten will. Der Besucher muss nix zeigen, erhält dann halt aber auch keinen Rabatt
  • niklas schrieb:

    Weil im Grundgesetz untere anderem steht, das man niemand wegen seiner Rasse, Geschlecht etc. benachteiligt werden darf, von geimpft oder ungeimpft steht da meines Wissens nix.
    Meine Anmerkung bezog sich auf die Glatzen. Ich bin mir sicher, die darf man, auch wenn es nicht explizit im Gesetz drin steht, auch nicht benachteiligen. :D

    Was Impfung betrifft, wird mit Sicherheit bei Zeiten ein Gesetz kommen. Damit wird dann klar sein, daß ein Veranstalter das Recht hat, nur Geimpfte reinzulassen.
  • Mika schrieb:

    niklas schrieb:

    Weil im Grundgesetz untere anderem steht, das man niemand wegen seiner Rasse, Geschlecht etc. benachteiligt werden darf, von geimpft oder ungeimpft steht da meines Wissens nix.
    Meine Anmerkung bezog sich auf die Glatzen. Ich bin mir sicher, die darf man, auch wenn es nicht explizit im Gesetz drin steht, auch nicht benachteiligen. :D
    Was Impfung betrifft, wird mit Sicherheit bei Zeiten ein Gesetz kommen. Damit wird dann klar sein, daß ein Veranstalter das Recht hat, nur Geimpfte reinzulassen.
    Die Glatzen darf man definitiv nicht diskriminieren ^^ wird natürlich nicht alles und jeder im Gesetz genannt. Ein Coronagesetz würden einige Politiker gerne machen, aber wie im oben im Link zum Bundestag steht ist das Hauptrprobleme, dass es keine Impfpflicht gibt. Eine Impfplicht ist schwer zu realisieren, da Geimpfte sich nach wie vor infizieren und andere Anstecken können.
    Genau deshalb gibt es auch viele die argumentieren, dass deshalb Ungeimpfte nicht ausgeschlossen werden dürfen. Sollte dies trotzdem der Fall sein wird es einige Klagen geben und niemand wird sich freiwillig diesen Schuh anziehen und warten bis ein Exemple an ihm statutiert wird. Bin gespannt wie es weitergeht... Leider müssen wir Fans uns noch gedulden
  • Die Sache mit der Ansteckungsgefahr, die von Geimpften ausgeht, wurde doch in der Bundespressekonferenz schon thematisiert. Da wurde gesagt, daß die vorhanden, aber sehr gering sei. Damit fällt in meinen Augen eine Hürde weg.

    Wenn ich deinen Text richtig verstanden habe, ist es für Private einfacher Ungeimpfte auszuschließen, und das Eisstadion würde doch als Privatunternehmen zählen, oder siehst du das anders?