Die Corona Kotztüte

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  • bei all den Fachleuten hier im Forum, egal auf welcher Seite diese auch immer stehen, vertraue ich den echten Experten:
    rki.de/DE/Content/Infekt/Impfe…/nebenwirkungen_node.html

    Eine Impfung ist m.E. deutlich!!! ungefährlicher, als in Kaufbeuren über den Zebrastreifen zu gehen oder als Fussgänger bei grün über die Strasse zu gehen...
    Ich verstehe alle Impfgegner überhaupt nicht mehr, schon gar nicht die vermummten weißgekittelten Impfgegner an der Spittelmühlkreuzung...

    Corona tötet uns vielleicht eines Tages, aber an allen anderen Tagen werden wir leben...
  • Beppo schrieb:

    aldo schrieb:

    Beppo schrieb:

    @Mika

    wenn sich so viele nicht impfen lassen gehen die Inzidenzwerte nicht weit genug runter,
    was dann wiederum bedeuten könnte:

    Keine größeren Veranstalltungen (Konzerte, Wies´n, OpenAirs etc.)
    und natürlich auch wenig bis gar keine Zuschauer im Stadion :cursing:

    Und genau da liegt meine Einschränkung, denn ich kann nicht hingehen, weil die Zahlen zu hoch sind und all das nicht statt findet :!:
    Ach jetzt sind die nicht geimpften schuld das Du nicht ins Stadion darfst?Bei so einem Schwachsinn fällt mir nichts mehr ein.
    Aldo, solange nicht die meisten geimpft sind wird es Infizierte und damit Beschränkungen (und das für alle) geben - Das ist Fakt :!:
    Auch wenn die Mehrheit geimpft ist wird es weiterhin Infizierte geben.
  • Beppo schrieb:

    ...wenn sich so viele nicht impfen lassen gehen die Inzidenzwerte nicht weit genug runter,...
    Das ist leider eine eher schlecht beweisbare Behauptung, weil es Länder mit einer Impfquote von ca. 85 % und einer Inzidenz von 600 gibt, Gibraltar zum Beispiel. In Israel sieht es ähnlich schlecht aus.

    Beppo schrieb:

    was dann wiederum bedeuten könnte:

    Keine größeren Veranstalltungen (Konzerte, Wies´n, OpenAirs etc.)
    und natürlich auch wenig bis gar keine Zuschauer im Stadion
    Das ist die richtige Schlußfolgerung aus der falschen Voraussetzung und man muß die Frage stellen: warum gilt das:

    - nicht ausreichende viele Geimpfte (wer bestimmt eigentlich, wann es reicht?) ==> kein Stadionbesuch?

    Das hat jemand einfach so bestimmt. Dann ist doch nicht die Impfquote schuld, sondern der, der das so festgesetzt hat (in unserem Fall wahrscheinlich Söder).

    Rein theoretisch könnte ja die Politik auch fordern, daß sich 85 % die Haare rot färben müssen, und solange die Quote nicht erreicht ist, machen die Eisdielen nicht auf. Dann sind aber nicht die "Färbeleugner" schuld, sondern die Politiker.

    Das Beispiel ist natürlich abwegig, aber in unserem Fall ist leider auch der Zusammenhang zwischen Impfung und Inzidenz bei weitem nicht so klar, wie man versucht uns weiszumachen.
  • Mika schrieb:

    Owen schrieb:

    Warum zählt deine freie Entscheidung dich nicht impfen zu lassen und damit andere zu gefährden mehr als mein Wunsch nicht von dir gefährdet zu werden? Deine Freiheit funktioniert nur, wenn sich andere zu deinen Gunsten einschränken (wie du selbst oben schon geschrieben hast) und das halte ich eben für nicht sinnvoll.
    Das ist das, was ich mit verändertem gesellschaftlichem Klima meine. Ich halte es für eine Unverschämtheit, wenn Leuten, die sich aus welchen Gründen auch immer, nicht impfen lassen wollen, vorgeworfen wird, sie wären unsozial. Ich erwarte von niemanden, daß er sich für meine Freiheit (was soll das sein?) einschränkt. Im übrigen: Entweder taugt die Impfung, dann kannst du dich impfen lassen und muß dich nicht sorgen, was ich mache, oder die Impfung wirkt nicht (sehr gut), dann darf man eben streiten, ob es sinnvoll ist, sich impfen zu lassen.
    Nächte Ablenkung. Ohne die Frage zu beantworten. Dein 'Spaß' dich nicht impfen zu lassen, funktioniert gesellschaftlich nur, wenn sich andere einschränken (oder eben mit dir zusammen mehr unnötiges Leid hinnehmen). Du hältst deine 'Freiheit' dich nicht impfen zu lassen (entgegen aller Fakten) für wichtiger, als meinen Wunsch ein geringeres Risiko für eine Ansteckung zu haben. Das halte ich für eine Unverschämtheit. Du machst es dir eben einfach und erfindest zu deiner Rechtfertigung ein 'verändertes gesellschaftliches Klima'. Es ist kein Geheimnis, dass die Impfung keinen 100%-igen Schutz vor Ansteckung bietet. Nur über eine hohe Impfquote schafft man gesellschaftlich trotzdem einen hohen und effektiven Schutz (bei minimalen Risiken). Aus diesem Grund ist es eben nicht egal, was du bzw. jede andere Einzelperson macht.
  • Owen.
    Es gibt auch die Meinungen das für die Impfung keiner Verantwortung übernimmt....
    Weder der Hersteller noch der Arzt noch die Politik...
    Und nun soll der der sich nicht Impfen lässt verantwortungslos sein?
    Diese Meinung kann ich genauso verstehen wie deine.
    Genauso die Meinung vieler junger Frauen die sich nicht trauen weil sie noch einen Kinderwunsch haben.
    Das ganze dreht sich im Kreis.
  • Neue FAQ: Wer haftet bei Schäden nach einer Impfung gegen COVID-19?
    17.06.2021

    Für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit COVID-19 Schutzimpfungen und auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27.
    Dezember 2020 vorgenommen wurden, besteht bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung (siehe hierzu „Wer haftet, wenn es zu gesundheitlichen Schäden durch die Impfung kommt?“ auf der Seite des BMGs). Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

    Für gesundheitliche Schäden im Zusammenhang mit einer COVID-19 Impfung wird auch dann auf der Grundlage von § 60 IfSG eine staatliche Entschädigung geleistet, wenn diese nicht öffentlich von einer Landesbehörde empfohlen worden ist - d.h. in der Regel auch, wenn die Impfung nicht von der STIKO empfohlen ist. Dies umfasst z.B. die Einzelfallentscheidung bei der Impfung von Schwangeren oder Jugendlichen ohne Indikationsimpfempfehlung zwischen 12 und 17 Jahren.

    Unabhängig von einem etwaigen Anspruch auf Entschädigung nach § 60 IfSG haftet die impfende Person – wie auch sonst in derartigen Fällen – für Schäden, die z.B. im Zusammenhang mit Applikationsfehlern bei der Impfung (falsche Dosierung, falscher Applikationsort etc.) eintreten.

    Die FAQ finden Sie auch auf der RKI-Webseite (unter dem Reiter „Die aktuell häufigsten Fragen“ bzw. „Durchführung“): rki.de/covid-19-faq-impfen


    Oder hier in der App unter FAQ >> COVID-19/ SARS-CoV-2 >> Durchführung

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jason Jackson () aus folgendem Grund: Formatierung

  • Matze schrieb:

    Schön, dass nächste Forum wo man sich nur noch abmelden kann. Lasst euch bitte alle impfen, doppelt und dreifach, aber lasst diejenigen in Ruhe, die das nicht möchten. Unglaublich, wie manipulierbar manchen Menschen sind. Auf Wiedersehen
    Ehrlichgesagt, kann ich bei den Impfwilligen keine Agressivität erkennen, bei so manchem Impfgegener habe ich aber schon so das Eine oder Andere gelesen.....
  • Ich bin ehrlich gespannt, was uns die Ministerpräsidentenkonferenz am 10. August präsentieren wird. Die ersten Wasserstandsmeldungen aus dem Gesundheitsministerium des Bundes klingen wenig vielsprechend, trotz angedachter 3-G-Regel für Veranstaltungen innen und außen. Verlängerung der Corona-Hilfen bis zum Jahresende. Verlängerung der Maskenpflicht bis Frühjahr 2022. Stufenweise Auslastung der Stadien oder Zuschauerverbot nur gekoppelt an die Inzidenz mit sehr niedrigen Schwellenwerten.

    Wird eine spannende Veranstaltung werden .............
  • Jason Jackson schrieb:

    Neue FAQ: Wer haftet bei Schäden nach einer Impfung gegen COVID-19?
    17.06.2021

    Für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit COVID-19 Schutzimpfungen und auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27.
    Dezember 2020 vorgenommen wurden, besteht bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung (siehe hierzu „Wer haftet, wenn es zu gesundheitlichen Schäden durch die Impfung kommt?“ auf der Seite des BMGs). Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

    Für gesundheitliche Schäden im Zusammenhang mit einer COVID-19 Impfung wird auch dann auf der Grundlage von § 60 IfSG eine staatliche Entschädigung geleistet, wenn diese nicht öffentlich von einer Landesbehörde empfohlen worden ist - d.h. in der Regel auch, wenn die Impfung nicht von der STIKO empfohlen ist. Dies umfasst z.B. die Einzelfallentscheidung bei der Impfung von Schwangeren oder Jugendlichen ohne Indikationsimpfempfehlung zwischen 12 und 17 Jahren.

    Unabhängig von einem etwaigen Anspruch auf Entschädigung nach § 60 IfSG haftet die impfende Person – wie auch sonst in derartigen Fällen – für Schäden, die z.B. im Zusammenhang mit Applikationsfehlern bei der Impfung (falsche Dosierung, falscher Applikationsort etc.) eintreten.

    Die FAQ finden Sie auch auf der RKI-Webseite (unter dem Reiter „Die aktuell häufigsten Fragen“ bzw. „Durchführung“): rki.de/covid-19-faq-impfen


    Oder hier in der App unter FAQ >> COVID-19/ SARS-CoV-2 >> Durchführung

    OK das wusste ich nicht :thumbup:
    Liest sich etwas Schwammig.
    Wird nur den Jungen Frauen nichts bringen.
  • Egal ob Eishockey Forum oder Facebook, Arbeit.
    Alles schon mitbekommen von Freunden.
    Wenn man was hinterfrägt wird man schnell zum Querdenker usw. abgestempelt.
    Natürlich nicht von allen aber es häuft sich in der Gesellschaft.
    Genauso war es bei der Flüchtlingskrise.
    Seitdem ist das Wort Nazi gleich wieder dabei.
    Die Diskussionskultur is am Ar....hab ich ja schon oft gesagt hier.
    Nur noch schwarz/weiß
    Rechts/Links
    Schlimm
  • driver rot gelb schrieb:

    Jason Jackson schrieb:

    Neue FAQ: Wer haftet bei Schäden nach einer Impfung gegen COVID-19?
    17.06.2021

    Für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit COVID-19 Schutzimpfungen und auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27.
    Dezember 2020 vorgenommen wurden, besteht bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung (siehe hierzu „Wer haftet, wenn es zu gesundheitlichen Schäden durch die Impfung kommt?“ auf der Seite des BMGs). Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

    Für gesundheitliche Schäden im Zusammenhang mit einer COVID-19 Impfung wird auch dann auf der Grundlage von § 60 IfSG eine staatliche Entschädigung geleistet, wenn diese nicht öffentlich von einer Landesbehörde empfohlen worden ist - d.h. in der Regel auch, wenn die Impfung nicht von der STIKO empfohlen ist. Dies umfasst z.B. die Einzelfallentscheidung bei der Impfung von Schwangeren oder Jugendlichen ohne Indikationsimpfempfehlung zwischen 12 und 17 Jahren.

    Unabhängig von einem etwaigen Anspruch auf Entschädigung nach § 60 IfSG haftet die impfende Person – wie auch sonst in derartigen Fällen – für Schäden, die z.B. im Zusammenhang mit Applikationsfehlern bei der Impfung (falsche Dosierung, falscher Applikationsort etc.) eintreten.

    Die FAQ finden Sie auch auf der RKI-Webseite (unter dem Reiter „Die aktuell häufigsten Fragen“ bzw. „Durchführung“): rki.de/covid-19-faq-impfen


    Oder hier in der App unter FAQ >> COVID-19/ SARS-CoV-2 >> Durchführung

    OK das wusste ich nicht :thumbup: Liest sich etwas Schwammig.
    Wird nur den Jungen Frauen nichts bringen.
    Die Impfung hat keinen Einfluss auf die Fruchtbarkeit. Diese Sorge ist unbegründet.