x3Nico3x schrieb:
Das stimmt, ist mit größeren Kosten verbunden.In den Playoffs würden 5.000 € fällig werden, wenn nachträglich keine Sperre bzw. Geldstrafe ausgesprochen wird.Daniel Kunce schrieb:
Ich vermute mal, weil es doch mit größeren Kosten verbunden ist. Der beantragende Verein muss, glaube ich zu wissen, 500 oder 600 Euro bezahlen. Die Beträge habe nicht genau im Kopf liegen aber in der Größenordnung.
§ 1Ermittlungsverfahren (1)
Die Ligagesellschaft kann in allen Fällen ermitteln, in denen ihr ein Verstoß gegen den Gesellschaftsvertrag, die Ordnungen, Richtlinien oder Lizenzverträge der Ligagesellschaft oder die IIHF-bzw. DEL-....
Die ESBG hat sich eigentlich eine Selbstkontrolle auferlegt, kommt dieser aber nicht nach und lässt sich als GmbH auch nicht dazu auffordern, ihren eigenen Regularien nachzukommen.
§ 4 Zusätzliche Disziplinarmassnahmen im Spielbetrieb
(1) Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Ligagesellschaft nach Abschluss eines Spieles
jeden im Verlauf dieses Spieles sich ereignenden Vorfall zu untersuchen und Ermittlungen
anzustellen sowie durch die Geschäftsführung, den Disziplinarausschuss der DEL oder den
Einzelrichter zusätzliche Strafen gegen Lizenzträger auszusprechen, und zwar unabhängig
davon, ob die Vorfälle vom Schiedsrichter bestraft worden sind oder nicht. Auch die Ahn-
dung mit einer vom Schiedsrichter ausgesprochenen Strafe, die nach § 3 eine automatische
Sperre nach sich zieht, hindert eine zusätzliche, weiter gehende Bestrafung durch die Liga-
gesellschaft, den Disziplinarausschuss der DEL oder das Schiedsgericht nicht. Vorfälle vor
oder nach dem Spiel oder währe....
Einzig die 16 Gesellschafter, darunter die 14 Clubs, haben eine Beschwerdemöglichkeit. Von dieser scheint der ESVK in Sachen Scott Allen nicht Gebrauch gemacht zu haben. Aus meiner Sicht müsste das Beschwerdeverfahren gestützt auf eben diesen Paragraph 4 der Disziplinarordnung kostenlos sein.