DEB führt Ausbildungsentschädigung ein

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    • DEB führt Ausbildungsentschädigung ein

      Ab der kommenden Saison gibt es Ablösegelder für Nachwuchsspieler. Eigentlich überfällig, allerdings bin ich gespannt wo und wie es die Nachwuchsmannschaften besser macht. Auch gespannt bin ich wer das am Ende bezahlt. Die Eltern? Die Vereine? Wobei hier klar der Vorteil von Mannheim, Köln, Berlin und Salzburg zu sehen ist. Es verhindert ja nicht den Wechsel, aber es gibt wenigstens einen Obolus für den Ausbildungsverein.

      DEB Fragen zum Thema

      Was ist die Ausbildungsentschädigung?
      Die Ausbildungsentschädigung ist ein Instrument, mit dem Kosten der Nachwuchsausbildung und -förderung der Vereine kompensiert und zugleich Anreize für die weitere Entwicklung von Nachwuchsspielern durch die Vereine gesetzt werden sollen. Grundsätzlich zahlt bei einem Vereinswechsel eines Nachwuchsspielers innerhalb des Verbandsgebiets des DEB der aufnehmende Verein an den abgebenden, ausbildenden Verein.


      Wie hoch ist die Ausbildungsentschädigung?
      Die Höhe der Ausbildungsentschädigung richtet sich dabei nach der Altersklasse, in welche der Spieler beim aufnehmenden Verein wechselt - die Tabelle lautet dabei wie folgt:
      U9 - 100 Euro
      U11 - 400 Euro
      U13 - 600 Euro
      U15 - 900 Euro
      U17 - 1.100 Euro
      U20 - 1.300 Euro
      Jene Werte gelten seitens des Verbandes als Maximalpreise - die beteiligten Vereine können sich von Fall zu Fall jedoch auch anderweitig einigen.


      Für welche Wechsel gilt die Ausbildungsentschädigung nicht?
      Wechsel in die Altersklasse der Senioren - Oberliga, DEL2 oder DEL - sind von dieser Regelung nicht betroffen, ebenso Wechsel in den LEV/EHV.
      Wechselt ein Spieler zu einem aufnehmenden Verein, der in einer niedrigeren Spielklasse spielt als der abgebende Verein, sind nur 50 Prozent der tabellarischen Ausbildungsentschädigung zu zahlen.
    • Frodo wrote:

      Hab ich das richtig verstanden? Dann müsste der ESVK heuer über 10000 zahlen da, Stand heute, 8 Spieler von Extern in die U20 des ESVK wechseln.
      so verstehe ich das auch, und Spieler die nach der DNL in den Profibereich wechseln dafür bekommt man nichts. Für mich bedeutet das, ein Nachwuchsspieler der von der Laufschule bis zum Ende der DNL im Verein ist, bringt am Ende kein Geld wenn er in der Bayernliga oder Oberliga landet. Er muss im mittleren Jahrgang so gut sein, dass er einen Vertrag in der 1. Mannschaft bekommt oder nach Mannheim, Köln usw. wechselt damit noch etwas Geld fließt. Schon eine komische Regelung.
    • Eine dumme Regelung, wenn ich diese beim Querlesen halbwegs richtig interpretiert hab. Hat dann den Erfolg, dass ein junger Spieler, der in seinem Verein aus welchen Gründen auch immer nicht mehr zufrieden ist, kaum eine neue, aufnehmende Nachwuchsorganisation findet, da die für ihn bezahlen müssten. Will oder muss er wechseln, wird der Obolus wieder das ohnehin strapazierte Säckle der Eltern zusätzlich belasten.
    • RotGelb (_)3 wrote:

      Eine dumme Regelung, wenn ich diese beim Querlesen halbwegs richtig interpretiert hab. Hat dann den Erfolg, dass ein junger Spieler, der in seinem Verein aus welchen Gründen auch immer nicht mehr zufrieden ist, kaum eine neue, aufnehmende Nachwuchsorganisation findet, da die für ihn bezahlen müssten. Will oder muss er wechseln, wird der Obolus wieder das ohnehin strapazierte Säckle der Eltern zusätzlich belasten.
      Genau das habe ich auch rausgelesen. D.h falls wir nicht Geld in der DNL in die Hand nehmen wird es kaum möglich sein die Division zu halten.
      Ohne externe Spiele nur mit den Jungs aus der U17 wird das nicht machbar sein
    • "Jene Werte gelten seitens des Verbandes als Maximalpreise - die beteiligten Vereine können sich von Fall zu Fall jedoch auch anderweitig einigen."

      Ist im Fußball nichts anderes. Das sind einfach höchstsätze. Wenn zwei Vereine sich nicht einig werden, kann man diesen Satz direkt überweisen und der Spieler ist frei.

      Ich finde das durchaus eine gute Regelung. Warum sollte ein DNL-Team für umme wildern dürfen?

      Vereine wie Ravensburg werden davon profitieren. Deren jüngere Jahrgänge sind ja oftmals sehr gut besetzt, ehe die big player ihnen die größten Talente weg schnappen.

      Die neue Regelung mag noch nicht perfekt sein, ist aber ein Schritt in die richtige Richtung. Zumal die Lösung meines Wissens von den Vereinen mitentschieden wurde.
    • Hab mir die Neuerung nochmal durchgelesen. Rechtlich nicht haltbar. Dem Nachwuchsspieler wird quasi das Recht auf freie Vereinswahl genommen. Umso paradoxer, da der Wechsel in den Seniorenbereich von dieser Entschädigung befreit ist. Ein billiger und untauglicher Versuch, den Nachwuchseltern noch tiefer in die Tasche zu greifen.

      Wer kommt auf so eine bescheuerte Idee? Das schadet dem Nachwuchs nur. Anstatt das Rad neu erfinden zu wollen, schaut mal wir es andere regeln.
    • RotGelb (_)3 wrote:

      Hab mir die Neuerung nochmal durchgelesen. Rechtlich nicht haltbar. Dem Nachwuchsspieler wird quasi das Recht auf freie Vereinswahl genommen. Umso paradoxer, da der Wechsel in den Seniorenbereich von dieser Entschädigung befreit ist. Ein billiger und untauglicher Versuch, den Nachwuchseltern noch tiefer in die Tasche zu greifen.

      Wer kommt auf so eine bescheuerte Idee? Das schadet dem Nachwuchs nur. Anstatt das Rad neu erfinden zu wollen, schaut mal wir es andere regeln.

      Und wie erklärst du dir, dass es im Bereich des DFB schon seit Jahrzehnten Ausbildungsentschädigungen gibt, wenn es rechtlich angegeblich nicht haltbar ist?
    • Ich hab mich bei den Schuhballern mangels Interesse nicht in die Regelung eingelesen, glaube aber mal gehört zu haben, dass es eine Art Guthabenkonto gibt, aus dem der Ausbildungsverein / die Ausbildungsvereine entschädigt wird, wenn der Spieler in den Seniorenfussball wechselt und dort Einkommen erzielt.

      Ich halte es rechtlich für sehr fragwürdig auf Verbandsebene eine finanzielle Schranke zu setzen, die einem z. B. ESVK-Junioren den Wechsel nach Füssen erschwert. Altersstufe ist da schon egal, solange noch Junior.

      Falls diese Schranke anwendbar wäre, meldet sich der Junior einfach beim alten Verein ab. Zum Beispiel mit Ziel Hobbyaufgabe oder Pause. Wenige Wochen später meldet er sich dann vereinslos bei einer neuen Nachwuchsabteilung an. Wer will ihm das verbieten oder an dieses Vorhaben finanzielle Forderungen knüpfen? Mit welcher zivilrechtlich durchsetzbaren Grundlage?

      Im worst case gibt der Junior ansonsten tatsächlich sein Hobby Eishockey auf. Dann erreicht man genau das Gegenteil und schwächt nicht nur den Breitensport.

      Wo, also an welcher Stelle des Ausbildungen, wird denn Geld generiert, welches nicht aus dem Budget der Eltern kommt? Genau, nirgends. Ohne Eltern ist das eine völlig unsinnige Geldwechselmaschine zwischen Vereinen.
    • Im Fussball gibt's in allen Altersklassen Ausbildungsentschädigungen, auch im Nachwuchs und im Amateurbereich. Das regeln die Vereine selbst. Sie können aber darauf verzichten und direkt eine Freigabe erteilen. Andere Vereine verhandeln untereinander eigene Absprachen über die Höhe der Vereinswechsel.

      Kommen die Vereine nicht zu einander und ist der aufnehmende Verein nicht bereit die festgesetzte Ausbildungsentschädigung zu bezahlen, gibt es eine Sperre.

      Du kannst schon sicher sein, dass der DEB sich mit Juristen abgesprochen hat, wie er diese Regelung an den Start bringt.

      Noch mal zur Erinnerung: Die Eishockeyvereine haben an der neuen Regelung mitgearbeitet....
    • Das mag sein, dass Vereine da mitarbeiten. Aber am Ende fehlt die Entschädigung wenn ich einen Oberliga-, DEL2- oder DEL Spieler hervorbringe. Dann hab ich 15 Jahre Ausbildung für heiße Luft in den Spieler gesteckt. Wenn ich so einen Fall habe, sollte zumindest das Geld vom Reindlpool direkt an den Ausbildungsverein gehen.